Häufig nachgefragt
Bin ich als Heilpädagoge umsatzsteuerpflichtig?
Die Frage zur Umsatzsteuerpflicht von selbstständigen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen muss unter mehreren Aspekten betrachtet werden.
Aktuelle Informationen dazu gibt es in der Rubrik [ --> Umsatzsteuer ] der BHP Agentur
sowie im [ --> Downloads ] der BHP Agentur.
Muss ich in einer Berufsgenossenschaft Mitglied werden?
Ja, eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ist verpflichtend. Näheres können Sie über die Agentur erfragen.
Wie muss ich mich als Freiberufler versichern?
Wichtig ist in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung. Über weitere Versicherungsfragen informiert Sie die Agentur Kräter in Waldkirch, mit der der BHP kooperiert. www.kraeter.de
Muss ich meine Praxis beim Gesundheitsamt oder beim Gewerbeamt anmelden?
Nein!
Können Heilpädagogen mit den Krankenkassen abrechnen?
Nein. Die Krankenkassen zahlen nur für Dienstleistungen von Gesundheitsberuflern (Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden…). Unsere Berufsgruppe rechnet über die kommunalen Träger der Eingliederungshilfe ab (Jugend- und Sozialämter).
Muss ich einen Hochschulabschluss haben, um mich in eigener Praxis selbständig zum machen?
Nein. Auch ein Fachschul- oder Fachakademieabschluss berechtigt zu Übernahme heilpädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Was bringt mir eine Zertifizierung durch die BHP Agentur?
Sie verbessern ihre Chancen am Markt sozialer Dienstleistungen. Sie erfüllen damit die Verpflichtung zur Qualitätssicherung ihrer Leistungen, was ein Kriterium im Rahmen einer mit den Kostenträgern abzuschließenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung ist. Sie profitieren von zusätzlichen Dienstleistungen des BHP und seiner Agentur (z.B. Fortbildung, Beratung, Kollegiale Arbeitsgruppen).
Ist eine Zertifizierung zwingend erforderlich um sich selbständig zu machen?
Nein, aber eine Zertifizierung macht sie konkurrenzfähiger und ist für Klienten und Kostenträger ein Signal für Qualität und Transparenz ihrer Angebote.
Besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Nach einer allgemeinen Bestätigung der Deutschen Rentenversicherung
Bund, die dem BHP vorliegt, unterliegen selbständig tätige Heilpädagoginnen
und Heilpädagogen nicht Kraft Gesetz der Rentenversicherungspflicht.
Eine freiwillige Versicherung ist möglich und, z.B. bei vorangegangenen
Pflichtversicherungszeiten, auch sinnvoll. Lassen Sie sich bei den Dienststellen
der Deutschen Rentenversicherung beraten.