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Zertifizierung Praxen

Die BHP Agentur bietet mit dem Zertifizierungsverfahren für heilpädagogische Praxen ein am Markt eingeführtes und von Kostenträgern anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren an.

Es beinhaltet eine Erstzertifizierung mit einer Vor-Ort-Begehung der Praxis und Rezertifizierungen nach festgelegten Zeiträumen. Das Verfahren ist preiswert, transparent und hat sich als wichtiger Bestandteil zur Sicherung der Angebotsqualität in heilpädagogischen Praxen bewährt. Das Verfahren wird regelmäßig evaluiert. Ein Beirat begleitet die fachliche Arbeit der BHP Agentur.
Nachstehend finden Sie alle Informationen zum Verfahren, den Voraussetzungen und den Kosten einer Zertifizierung. Bei Fragen zum Zertifizierungsverfahren nutzen Sie die kostenlose Telefonberatung durch die Mitarbeitenden der BHP Agentur.  

Downloads

  • Merkblatt „Zertifizierungsverfahren für heilpädagogische Praxen“
  • Gebührenkatalog „Zertifizierungsverfahren für heilpädagogische Praxen“
  • Antrag „Zertifizierungsverfahren für heilpädagogische Praxen“

sind [ --> hier ] als PDF-Dateien erhältlich.


I. Verfahrensablauf

Für die Zertifizierung Ihrer heilpädagogischen Praxis fordern Sie bei der BHP Agentur den entsprechenden Fragebogen an.

Alternativ ist der Fragebogen auf dieser Seite downloadbar. Die BHP Agentur sichtet dann die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin. Sofern Ihre Angaben und eingereichten Unterlagen den Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsverfahrens entsprechen, besichtigen in der Folge ein/e durch die BHP Agentur beauftragte/r Sachverständiger sowie ein/e bereits zertifizierte/r freipraktizierende/r Heilpädagoge/in Ihre Praxisräume, um das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen zur Zertifizierung zu überprüfen. Bei Vorliegen der persönlichen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen leitet die BHP Agentur die Unterlagen zur abschließenden Begutachtung an den BHP-Vorstand weiter.

Daraufhin erhalten Sie als Antragsteller/in eine Urkunde über die berufsverbandliche Zertifizierung. Zudem dürfen Sie künftig den Zusatz „vom BHP zertifiziert“ hinter Namen, Berufs- bzw. Praxisbezeichnung führen und sich werbewirksam kostenfrei in das Internetverzeichnis auf der BHP-Homepage eintragen lassen [ --> www.bhpagentur.de ].

Zur Überprüfung des Fortbestehens des Zertifikats wird Ihnen von der BHP Agentur vor Ablauf einer Zweijahresspanne (bzw. nach erstmaliger erfolgreicher Re-Zertifizierung im Abstand von jeweils 3 Jahren) ein detaillierter Überprüfungsfragebogen zugesandt. Bei Veränderungen, die die vom Berufsverband festgelegten Grundlagen und Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Heilpädagogischen Praxis betreffen (z.B. Umzug der Praxis), findet eine erneute Überprüfung durch eine/n von der BHP Agentur beauftragten Sachverständige/n vor Ort statt.

II. Voraussetzungen

Persönliche Anforderungen

  • Mitgliedschaft im BHP
  • Mindestalter 27 Jahre
  • Ausbildung als Diplom-Heilpädagoge/in oder staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in bzw. B.A. / M.A. in Heilpädagogik
  • Qualifikation in mindestens drei Methoden der Heilpädagogik (nachgewiesen durch 100 Stunden Aus- oder Fortbildung pro Methode)
  • Qualifikation in heilpädagogischer Diagnostik (nachgewiesen durch 70 Stunden Aus- oder Fortbildung)
  • Nachweislich mindestens drei Jahre Vollzeit-Berufserfahrung nach Abschluss der heilpädagogischen Ausbildung (Teilzeitbeschäftigungen müssen summiert mind. 3 Jahren Vollzeit entsprechen)
  • Verpflichtung zu und Nachweis von mindestens fünf Tagen fachspezifischer Fortbildung pro Jahr sowie Teilnahme an Supervisionssitzungen mit inhaltlichem Bezug zur heilpädagogischen Praxistätigkeit (mind. 4 x pro Jahr)
  • Die Praxis wird spätestens zwei Jahre nach Zertifizierungsbeginn vom/von der Praxisinhaber/in in einem Umfang von mindestens 50% der Regelarbeitszeit betrieben
  • Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen einschließlich tabellarischem Lebenslauf und Konzept der Praxisarbeit (s. Hinweise zur Praxiskonzeption im Anschluss)

Bitte beachten Sie: Sofern ein/e freipraktizierende/r Heilpädagoge/in weitere Heilpädagogen/innen beschäftigt, die ebenfalls Behandlungen durchführen, trägt er/sie die Verantwortung für die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen und deren Handeln im Sinne des Qualitätsanspruchs an die Praxis.
Wir empfehlen, vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit an einem Existenzgründungsseminar der Europäischen Akademie für Heilpädagogik teilzunehmen.
Angebote dazu finden Sie unter [ --> www.eahonline.de ].


Räumliche und sächliche Voraussetzungen

Es müssen zusammenhängend mehrere Räume vorhanden sein, die baulich eindeutig von Privaträumen getrennt sind. Mindestens sind für die Zertifizierung erforderlich:

  • ein größerer Raum als Spiel- und Behandlungszimmer
  • ein kleinerer reizarmer Raum
  • ein Sprechzimmer (auch möglich in Kombination mit einem Büro)
  • sanitäre Nebenräume

Bitte fügen Sie Ihrem Zertifizierungsantrag einen Grundriss der Räumlichkeiten bei!

Sowohl Größe und Ausstattung der Räume als auch das heilpädagogische Förder- und Diagnostikmaterial soll den individuellen Tätigkeitsschwerpunkten des/der Heilpädagogen/in entsprechen.

Für eine Mobile Heilpädagogische Praxistätigkeit gelten die gleichen Bedingungen. Hier reichen jedoch der Nachweis eines Spiel- und Behandlungsraumes sowie eines Sprechzimmers/Büros aus. Zudem muss sich im Logo der Mobilen Praxis der Vermerk finden, dass es sich um eine „Mobile Heilpädagogische Praxis" handelt.

III. Entzug der Berufsverbandlichen Zertifizierung

Folgende Gründe können zum Entzug der berufsverbandlichen Zertifizierung führen:

  • Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen
  • Beendigung der Mitgliedschaft im BHP / Ausschluss aus dem Verband
  • Nichterfüllung der Mitteilungspflicht über wichtige Änderungen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen der Praxis betreffen
  • Grobe Pflichtverletzungen im Rahmen des Praxisbetriebes sowie Verstöße gegen berufsethische Grundsätze


IV. Gebühren

Einmalige Zertifizierungskosten*

Zertifizierungsgebühr
220,00 €
Audit
Vor-Ort-Besuch zur Praxisüberprüfung
230,00 €
Urkunde** und Eintragung ins Onlineverzeichnis BHP
30,00 €
   
insgesamt
480,00 €

 

Rezertifizierungsgebühren
Erstmalig nach 2 Jahren, dann alle 3 Jahre
50,00 €
Praxisumzug (inkl. Audit)
200,00 €

Optionale Kosten

Hochwertiges Außenschild mit Aufdruck
„bhp zertifizierte Praxis / Logo“, Abstandhalter, Plexiglas transparent
65,00 €
Personifizierter Praxisstempel
30,00 €
Ersatzurkunde** bei Verlust oder Umzug
30,00 €
   
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  
   

* Sollten die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens entsprechen, fallen für Sie keine Gebühren an. Kommt es hingegen zu einem Audit in Ihrer Praxis, unabhängig von einer erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Zertifizierung, müssen die Kosten in jedem Fall entrichtet werden.

** Urkunde und personifizierter Praxisstempel bleiben Eigentum des BHP. Die erhobenen Gebühren sind Nutzungsgebühren. Bei Aufgabe der Praxis und Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen, sind diese an den BHP zurückzusenden.

Zertifizierung

Kontakt

Die Antragsunterlagen zur Zertifizierung Ihrer Praxis erhalten Sie von

BHP Agentur
Kai-Raphael Timpe
Mitarbeit:
Evelyn Derenthal
Isolde Nowak
030-40605060
info@bhpagentur.de
Geschäftszeiten:
montags 14:00 – 16:00 Uhr
dienstags bis donnerstags
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr

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