Zertifizierungsverfahren
für Heilpädagogische Einrichtungen und Dienste
Ab Juli 2009 können heilpädagogische Einrichtungen und Dienste ein Qualitätssicherungsverfahren beim BHP durchlaufen und das Siegel „vom BHP zertifiziert“ erwerben.
Der BHP will damit sicher stellen, dass nur solche Einrichtungen das Qualitätsmerkmal „heilpädagisch“ in ihrem Namen tragen, die auch eindeutige Standards dafür erfüllen, also insbesondere auch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen beschäftigen.
Ab sofort können Sie sich über das Merkblatt zur Einrichtungszertifizierung über die Voraussetzung einer Zertifizierung informieren. Sie finden das Merkblatt mit allen wichtigen Informationen als PDF Datei im [ --> Downloadbereich ] .
Ebenso finden Sie dort auch das entsprechende Antragsformular.